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Wahlen in Kita und GBS - Was gibt es bei den anstehenden Wahlen der Elterngremien zu beachten?
Alle Jahre wieder ist es soweit – die Wahlen in Kita und GBS stehen an.
Wahlen der Elternvertreter*innen in den Gruppen in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober,
darauf aufbauend die Wahlen der BEA Delegierten bis spätestens 31. Oktober
und anschließend aus dem Kreis der BEA Delegierten pro Bezirk die Delegierten für den LEA.
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Noch wissen wir nicht, ob auch in diesem Jahr aufgrund evtl. Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie einiges anders verlaufen wird, als normalerweise. Aber in Kürze fällt der "Startschuss" für die Wahlen in Kita und GBS.
Ab Donnerstag, 1. September bis zum 15. Oktober finden die Wahlen der Elternvertreter*innen in Kita und GBS statt. Daran anschließend bis zum 31. Oktober die Wahlen der BEA-Delegierten und stellvertretenden Delegierten.
Wie können die Kitas und GBS-Einrichtungen die BEA Delegierten melden? Hierfür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Nachfolgend eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Wege:
- Wie die BEA Delegierten melden?
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Die neueste Ausgabe des LEA Newsletters ist online.
Die Schwerpunkte der Ausgabe 2022-08 liegen bei:
- Wahlen der Elternvertreter*innen in Kita und GBS
- LEA Petition: Qualität in Kitas verbessern - jetzt!
- Tag der Familien am 27. August - der LEA ist mit dabei
Sowie - wie immer - zu Wissenswerten rund um Kita und GBS (u. a. 4,5-jährigen Vorstellung), zu aktuellen Veranstaltungshinweisen und zu den BEA Sitzungen, …
Sie finden unseren neuen Newsletter - und die vorherigen Ausgaben - hier
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Wir aktualisieren regelmäßig unsere Veranstaltungshinweise: Einfach mal reinschauen:
Aktuell u.a.:
laufend: | August 2022: |
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Die komplette Liste finden Sie hier. Die Liste wird laufend aktualisiert.
Haben Sie Veranstaltungen, die aufgenommen werden können? Wir sind für Anregungen dankbar
- Kategorie: Aktuelles Hamburg
Ab jetzt gilt für Alle die Nachweispflicht der Masernimpfung für Kinder und Mitarbeiter in Kita und Schule.
Die wegen der Corona-Pandemie zweimal verlängerte Frist für die Nachweiserbringung des Masernschutzes ist zum 31. Juli ausgelaufen. Seit Sonntag gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas.
Die gesetzlich eingeführte Impf-Pflicht gilt bereits seit zwei Jahren. Es gab eine Übergangszeit für die Personen (Kinder und Erwachsene), die bereits (seit März 2020) in den Einrichtungen waren.
Für wen gilt die Impfpflicht und was passiert bei Nicht-Einhaltung?