Aktuelles

Einladung zur konstituierenden Sitzung des BEA Hamburg-Mitte

Wann: Am Mittwoch, 7.. November 2018 / 19:00 bs ca. 21:30
 Wo: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmBH,
Kindergarten Billstedt, Billstedter Hauptstraße 12, 22111 Hamburg

 

Tagesordnung bitte der Einladung entnehmen.

 

Das Statistische Bundesamt hat Mitte Oktober die neuen Zahlen zur Kindertagesbetreuung herausgegeben.

 Größere Ansicht von "Anteil von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung 2018"

Bildrechte:
Statistisches Buundesamt

Demnach wurde zum Stichtag 1. März 2018 in Deutschland jedes dritte Kind unter drei Jahren in einer Kita oder bei einer Tagesmutter/-vater betreut.
Der Zuwachs fiel etwas schwächer aus als im Vorjahr, die Betreuungsquote stieg im Jahresvergleich von 33,1 auf 33,6%.
Weiterhin gibt es große Unterschiede bei den Bundesländern.


So werden in den ostdeutschen Bundesländern deutlich mehr Kleinkinder betreut als in den westdeutschen. Bei den Kindern unter drei Jahren liegt die Quote im Osten bei 51,5%, im Westen nur bei 29,4% der Kinder unter drei Jahren.

liebe Eltern, liebe Kita-Leitungen,

bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis der Hamburger Kita-Abteilungen, die die Kita-Gutscheine ausstellen (gilt auch für die Tagespflege):
Im Zeitraum vom 5. bis 12. November 2018 ist es leider nicht möglich, Kita-Gutscheine auszustellen.

Im April wurde der Hamburger Senat mit der Drucksache 21/12654 gebeten, bis zum 1. Oktober 2018 einen "Kita Gesundheitsleitfaden" in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden zu entwickeln. Was hat sich getan?

Kitas können mit Eltern Vereinbarungen über Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen außerhalb des Kita-Gutschein-Systems vereinbaren. Das ist durchaus zulässig und ist in vielen Einrichtungen gang und gäbe. In den meisten Einrichtungen wird damit auch verantwortungsbewusst umgegangen.

Allerdings treten immer wieder Eltern an uns heran, die uns mitteilen, dass sie mit Zuzahlungen konfrontiert werden, die teilweise als sehr willkürlich empfunden werden. Es geht dabei durchaus um verpflichtende (?) Zuzahlungen im dreistelligen Eurobereich. Die Zuzahlungen liegen dabei über den Höchstsätzen, die Eltern im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems zu leisten haben.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine verbindlichere Regelung als bisher erforderlich ist, um Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen zu schützen.