Es hat lange gedauert, aber nun ist es vollbracht:

Alle 16 Länder haben den Vertrag zum Gute-Kita-Gesetz unterschrieben. Heute wurde die letzte Unterschrift geleistet. Ab jetzt können die finanziellen Mittel vom Bund fließen. Wofür werden sie verwendet?

Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Auf den Seiten des Bundesministeriums findet sich folgende interaktive Karte . Beim Auswählen des einzelnen Landes werden die Handlungsfelder aufgezeigt, wofür das Geld verwendet wird.

Die möglichen Handlungsfelder:

Bedarfsgerechte Angebote  Guter Betreuungs-schlüssel  Qualifizierte Fachkräfte  Starke
Kitaleitung 
Kindgerechte
Räume
Gesundes
Aufwachsen
Sprachliche
Bildung
Starke Kinder-tagespflege
Netzwerke für
mehr Qualität
Vielfältige
pädagogische Arbeit
  weniger
Gebühren

Der Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz zwischen dem Bund und den Ländern kann nun veröffentlicht werden, da alle Einzelverträge unter "Dach und Fach" sind. Die Vertragsunterlagen werden daher in Kürze ebenfalls abrufbar sein.

Wahrscheinlich wird die Fachkonferenz "Gemeinsam für gute Kita - Das Gute-Kita-Gesetz in der Praxis", die Morgen in Berlin stattfindet, noch abgewartet. An dieser Veranstaltung nimmt auch eine LEA Vertreterin teil.

Weitere Info in unseren vorherigen Beiträgen zum Gute-Kita-Gesetz:

 

Hintergrundinfo:

Ziel des Gute-Kita-Gesetzes: den Ländern werden Bundesmittel (5,5 Mrd. Euro für vier Jahre) für die frühkindliche Bildung z. V. gestellt, damit die Qualität der frühen Bildung vorangebracht wird. Das Gesetz orientiert sich dabei an zehn Handlungsfelder, die von einer Experten*innen-Kommission 2016* erarbeitet wurden. Der Unterstützungsbedarf an Bundesmittel wurde damals auf 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. * https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/fruehe-bildung-weiterentwickeln-und-finanziell-sichern/114054

Weitere Info: