Update: 2. April - mehrsprachiges Unterstützungsangebot für Eltern
Kein April-Scherz:
Anträge auf Notfall KIZ (KInderzuschlag) können ab 1. April gestellt werden - Anspruch online prüfen
Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz: |
Antragstellung ab 1. April möglich Mit dem Notfall-KIZ (= Kinderzuschlag) werden Eltern unterstützt, bei denen wegen der Corona-Pandemie Einkommen wegfallen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Siehe unten im Text. Anspruch auf Zusatzleistung online prüfen |
Weitere Infos unter: https://www.bmfsfj.de/kiz
Auszug aus der Pressemittelung:
Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden, und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld.
Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit 2 Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten. Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 01. April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate.
Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April.
Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit dem Notfall-KiZ reagieren wir schnell auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Familien. Viele Familien haben plötzlich von heute auf morgen nur noch ein kleines Einkommen. Diese Familien brauchen dringend staatliche Unterstützung für sich und ihre Kinder. Neben dem Kurzarbeitergeld und den Lohnfortzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, schaffen wir mit den Anpassungen des Kinderzuschlags einen zusätzlichen Schutzschild für Familien mit kleinen Einkommen vor den Corona-Folgen.“
Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder. Mit zunehmendem Einkommen verringern sich die 185 Euro nach und nach bis der KiZ ganz ausläuft.
Eltern, die den Kinderzuschlag schon beziehen, können im April oder Mai 2020 einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen.
Update 2. April:
Quelle: UoG e.V. |
u. a. Mehrsprachiges Unterstützungsangebot vom Projekt Frühstart Plus von Unternehmer ohne Grenzen e. V. Unterstützung für Familien in der Coronakrise: Notfall KiZ, Jobcenter Leistungen, Kita & Schule / |