Die Corona-Krise stellt viele vor große Herausforderungen. Vor allem Eltern sind in vielfacher Weise betroffen. Die Sozialbehörde fasst in ihrer aktuellen Pressemitteilung bestehende Unterstützungsangebote zusammen:
- Existenzsicherung: Sozialschutzpaket bietet für Familien verschiedene Leistungen an.
z. B. Notfall Kinderzuschlag (Notfall KiZ), Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), u. U. Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Anspruch auf Wohngeld - Erziehung und Hilfe bei Konflikten: Es stehen verschiedene Einrichtungen der Familienförderung wie z.B. Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen und Familienteams zur Verfügung.
Es gibt telefonische Beratung (z. B. Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes und bei Elternlotsenprojekten), Beratungsangebote für verschiedene "Gruppen": Menschen aus bi- und multikulturellen Familien. Angebote für Alleinerziehende, speziell für Väter, ...
Die Jugendämter stehen in Notfällen für Eltern und Kinder zur Verfügung. - Kindertagesbetreuung (vorerst) bis zum 06.05.2020 Notbetreuung - vorrangig für Eltern der systemrelevanten Berufsgruppen, seit 22.04.2020 auch Alleinerziehenden.
Nach wie vor steht die Notbetreuung Kindern mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung.
Die Kindertagespflegestellen können seit dem 20. April ihren Betrieb schrittweise wieder aufnehmen. - Elternbeitrag. Für den Zeitraum der Notbetreuung (zunächst bis zum 6. Mai) müssen Eltern keine Elternbeiträge zahlen. Hierfür kommt stattdessen die Sozialbehörde auf.
Weitere Infos in der aktuellen Pressemitteilung der Sozialbehörde: "Sozialschutzpaket und Beratungsangebote helfen in der Corona-Krise"