Entschädigung für Kinderbetreuung und Infektionsschutzgesetz - eine Kombination, die u. a. für Eltern und Pflegeeltern von Bedeutung ist.
Für Eltern, die wegen nicht vorhandener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, hat Hamburg hat ein Online-Antragsverfahren auf den Weg gebracht.
Können dieses Antragsverfahren alle nutzen? Nein. Warum nicht?
Für Eltern, die einen Arbeitgeber haben, wird der Anrtrag durch diesen gestellt.
Selbständige stellen den Antrag für sich selbst.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:
https://www.hamburg.de/faq-corona-infektionsschutzgesetz/
Stand: 28. April - Auszug:
- Wann kommt ein Anspruch auf Entschädigung in Betracht?
- Wenn ich keinen Anspruch habe, wo bekomme ich dann Hilfe und Unterstützung?
- Wie viel Geld bekomme ich?
- Ich betreue mein Kind nicht dauerhaft (zum Beispiel Wechselmodell, Umgangsregelung).
Habe ich einen Anspruch? - Ich habe ein Pflegekind (nach §33 SGB VIII) aufgenommen, was gilt für mich?
- ...
Es besteht auch die Möglichkeit per Mail oder telefonisch Fragen zu stellen:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Telefon: 040 428 11 20 00 / Zentrale Bearbeitung durch das Bezirksamt Altona.
Finanzsenator Andreas Dressel dazu: "Das neue Online-Antragsverfahren wird die Geltendmachung von Ansprüchen für alle Hamburger erheblich vereinfachen. Es unterstreicht, dass die Stadt bei ihren Corona-Hilfen wirklich alle und alles in den Blick nimmt. Das federführende Bezirksamt Altona hat eine leistungsfähige Einheit für eine schnelle Bearbeitung der Anträge aufgebaut. Dabei hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden bewährt. Vor allem zeigt es aber die Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung auch und gerade jetzt in der Coronakrise".
LInk zum Online-Antrag: und ausgeschrieben: https://fhh-drive-antragsplattform.de/form/#/v2/AntragaufErstattung/A85CBBF8-F63B-423E-A2E7-93B246385314