Die Sozialbehörde hat mit Datum vom 7. August folgendes Info-Schreiben herausgegeben: Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen - Hinweise für Eltern und Beschäftigte
Auszug: "Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder umzusetzen.
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle gebracht werden.
Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern.
Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Betreuungszeit der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflegestelle erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.
Das aktuelle Info-Schreiben finden Sie anliegend.