Nachdem die Sozialbehörde am 7. August ihr Info-Schreiben / ihre Info-Grafik zum Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen herausgegeben hat, gibt es nun auch zwei Grafiken für den Bereich Schule.
Die Grafiken finden Sie auf der Seite der Schulbehörde unter BSB Corona FAQ - für die Grundschulen und für die weiterführenden Schulen.
Angelehnt an die bestehenden Regelungen (u. a. aus dem Kita-Bereich) gilt generell:
"Nach Auftreten eines einfachen Infekts, wie beispielsweise einem Schnupfen, muss bei Schülerinnen und Schülern kein negativer Corona-Test vorgelegt werden, um die Schule wieder besuchen zu können. Die bisher geforderte Vorlage eines negativen Corona-Tests bezog sich lediglich auf Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten.
Zeigt ein Kind Anzeichen eines Infekts bleibt es, wie sonst auch, zunächst zu Hause und die Eltern entscheiden, ob Kontakt zu einem Arzt aufgenommen wird. Dieser entscheidet dann aufgrund der Anzeichen und der gegebenen Umstände im Einzelfall, ob ein Test durchzuführen ist. Wird kein Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, so können Kinder wieder in die Schule geschickt werden, wenn sie fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sind".