Seit März 2019 können Kita Gutschein im Rahmen des Rechtsanspruches bereits online beantragt werden (siehe unserem Beitrag vom 8. März 2019).. Dieser Service wird jetzt auch auf den darübergehenden Bedarf ausgeweitet

Informationsgrafik, dass der Kita-Gutschein auch online beantragt werden kann
Quelle Sozialbehörde
 

 

Link zum Online Gutschein:
https://www.hamburg.de/kita-gutschein

 

 

 

Der LEA hat sich dafür eingesetzt, nun setzt die Sozialbehörde die geforderten Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Beantragung der Kita Gutscheine (über den Rechtsanspruch hinaus) um.

Wie funktioniert der Antrag?

Voraussetzungen: Sorgeberechtigt fürs Kind und mit diesem in einem Haushalt lebend in Hamburg. Damit sind die Voraussetzungen zur Online-Gutschein-Erstellung bis zum Schuleintritt geschaffen.

"Die erforderlichen Daten sind in wenigen Minuten eingetragen und werden sicher an das zuständige Bezirksamt übermittelt. Erforderliche Nachweise können ebenfalls online eingereicht werden" ist in der PM zu lesen.

Der Antrag muss aber (vorerst) weiterhin jährlich gestellt werden.

Können diesen neuen Service alle Sorgeberechtigte / Eltern nutzen?
Nein. Von der Online-Antragstellung ausgenommen sind die Beantragung der Kindertagespflege, Eingliederungshilfe in der Kita und die "Hort"betreuung

Weitere Info in der PM "Kita Antrag Online" der Sozialbehörde

Liebe Eltern / Sorgeberechtigte bitte daran denken: Den Gutschein rechtzeitig vor den geplanten Betreuungsbeginn bzw. vor Ablauf des bisherigen Gutscheines beantragen. Wie gehabt werden die Kosten erst ab Antragstellung übernommen.