Update: Erste Fragen und Antworten
Die Sozial- und Gesundheitsbehörde bietet ab heute, 6. Juli 2021, die Möglichkeit Fragen rund um das Thema "Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt durch Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Kinderarzt Dr. Stefan Renz. Fragen - Wie?
Auszug aus der Pressemitteilung der Behörde: "Viele Eltern beschäftigen sich mit der Frage, wann eine Corona-Schutzimpfung für Kinder angezeigt und sinnvoll ist. Eine allgemeine Empfehlung dafür gibt es derzeit nicht, aber in vielen Familien wird das Thema diskutiert. Um Eltern und Jugendlichen Orientierung zu geben und offene Fragen zu klären, können Interessierte ihre Fragen dazu auf dem Instagram-Kanal der Sozialbehörde stellen und erhalten in dieser Woche eine kompetente Antwort".
- Fragen: Wie? Fragenstellen via Instagram-Q&A oder per Mail
- Antworten: Diese gibt es als Videostory-Q&A von Sozial- und Gesundheitssenatorin Dr. Melanie Leonhard und Dr. Stefan Renz, Kinderarzt und Vizepräsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, ab Donnerstag, 8. Juli an gleicher Stelle.
- Ablauf: (Auszug PM): "Der Kanal ist unter www.instagram.com/sozialbehoerde aufrufbar. Um eine Frage zu stellen, ist eine Anmeldung erforderlich, die Antworten können ohne Anmeldung eingesehen werden. Wer keinen Account anlegen möchte, kann eine kurze Frage (max. 350 Zeichen) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einreichen, Betreff: Insta Q&A Kinderimpfung".
Update: Erste Fragen und Antworten: Die Sozialbehörde gibt Antworten auf wichtige Fragen:
- Sind Schutzimpfungen für über-16-Jährige möglich?
Ja. Es wird empfohlen, sich umfassend darüber zu informieren, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist. Dabei können die Hausärzte und Jugendmediziner beraten. Sofern die Jugendlichen und ihre Eltern entscheiden, dass eine Schutzimpfung gewünscht ist, kann auf dem üblichen Weg entweder telefonisch unter 116117 oder online über www.impfterminservice.de ein Termin für das Impfzentrum vereinbart werden. Neben dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist es bei Minderjährigen auch erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten die zu impfende Person ins Impfzentrum begleiten.
Weitere Infos u. a. in der Pressemitteilung der Schulbehörde und im Behördenschreiben. - Bei welchen Vorerkrankungen ist es denkbar, dass Kinder zwischen 12 und 16 Jahren eine Corona-Schutzimpfung erhalten sollten?
Die Ständige Impfkommission macht dazu klare Vorgaben.
Die vollständige Aufführung zu der Einstufung als relevante Vorerkrankung umfasst Adipositas, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression, angeborene zyanotische Herzfehler, schwere Herzinsuffizienz, schwere pulmonale Hypertonie, chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion, chronische Niereninsuffizienz, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, maligne Tumorerkrankungen, Trisomie 21, syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung sowie ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus. - Wo können Kinder, für die wegen einer Vorerkrankung eine Schutzimpfung in Frage kommt, die Impfung erhalten?
Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. Sowohl für eine intensive Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Ärzte die richtige Adresse. - Welche Möglichkeit gibt es, wenn die Impfung medizinisch sinnvoll ist, aber bei niedergelassenen Ärzten nicht durchgeführt werden kann?
Für diesen Ausnahmefall wurde am AK Nord ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Einmal in der Woche, donnerstags, können dort Kinder ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen gemäß der Empfehlung der STIKO geimpft werden. Die Termine können wie gewohnt telefonisch über 11617 oder online unter dem Namen „Kinderimpfzentrum AK Nord Heidberg-Langenhorn. Nur für Kinder mit Vorerkrankungen“ gebucht werden.
Wichtig: Diese Möglichkeit kommt nur in Frage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und in der behandelnden Praxis keine Impfmöglichkeit angeboten wird. - Kann beispielsweise für ein zehnjähriges Kind eine Ausnahme gemacht werden und die Impfung verabreicht werden, wenn die Eltern das ausdrücklich wünschen?
Nein. Im Moment haben wir keinen Impfstoff, der für die Verwendung bei Zehnjährigen zugelassen ist. - Ist es zulässig, dass Ärzte einem gesunden Kind die Corona-Schutzimpfung nicht anbieten?
„Ja. Es liegt im Ermessen der Ärzte, ob sie eine Impfung durchführen, die nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde. Wenn es aus medizinischer Sicht keinen Sinn macht, können diese auch sagen, dass sie es nicht machen“, - Warum wird nicht für alle Kinder eine Schutzimpfung empfohlen?
„Das kindliche Immunsystem ist aktiver als das von Erwachsenen. Kinder reagieren deswegen stärker. Unter den Nebenwirkungen fürchten wir besonders eine Herzmuskelerkrankung, die sehr selten auftritt, aber eine sehr schwere Erkrankung ist“, sagt Kinderarzt Dr. Renz. Mediziner kommen gegenwärtig in der Abwägung zwischen dem sehr unwahrscheinlichen Risiko eines schweren Verlaufs der Covid-Erkrankung und den sehr seltenen Nebenwirkungen zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Corona-Schutzimpfung für Kinder nicht höher ist als das Risiko. Die ausführliche Einschätzung der STIKO ist hier verfügbar. - Mit welchen Impfreaktionen ist bei Kindern zu rechnen?
Kinderarzt Dr. Renz: „Die Impfreaktionen sind bei Kindern im Prinzip ähnlich wie bei Erwachsenen, das heißt, wir sehen mitunter Schmerzen an der Einstichstelle, Schwellung des Armes, Fieber, Gelenkschmerzen, allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit.“ - Wird es Impfungen an Schulen geben?
Nein. „Die Corona-Schutzimpfung wird regelhaft nur für besondere Gruppen angeboten – also zum Beispiel vorerkrankte Kinder, oder junge Menschen, die im Rahmen ihrer Ausbildung besonders viele Kontakte haben. Diese können sich eigenständig um eine Schutzimpfung bemühen. Eine allgemeine Impfempfehlung gibt es aber derzeit nicht. Deswegen planen wir derzeit keine Reihenimpfungen an Schulen“, macht Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard deutlich.
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