In Hamburg starten die Frühjahrsferien. Von der Schulbehörde wurden die "Eckpunkte für die Betreuung in den Märzferien" herusgegeben. Das Papier dient "als Handlungsorientierung für das Bildungs- und Betreuungsangebot in den anstehenden Frühjahrsferien an GBS- und GTS-Grundschulen zur Eindämmung von möglichen Infektionsgeschehen". In dem Papier finden Sie folgende Informationen:

Zielgruppe und Angebotsvielfalt und -umfang

  • Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Kindern offen, Einschränkungen möglich.
  • Die Angebotsvielfalt kann noch eingeschränkt bzw. anders ausgestaltet sein.
  • Reiserückkehrer*innen müssen die geltenden Infektionsschutzregelungen beachten.

Testpflicht bzw. Testmöglichkeiten

  • Tstpflicht in der Ferienbetreuung und der Lernferien
    Einhaltung Vorgaben des aktuellen Muster-Corona-Hygieneplans.
    Ausnahmen (besondere persönliche Härte)
  • Testung Schülerinnen und Schüler dreimal die Woche

Abstand und Maskenpflicht

  • Maskenpflicht Innenräume
  • Die Masken dürfen auf dem Schulhof und beim Essen abgesetzt werden.
  • Bei Theater- und Musikangeboten kann die Maske abgenommen werden.
  • Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt keine Maskenpflicht.
  • Die Regelungen für die Kohortentrennung sind aufgehoben.

Gruppengröße und Organisation

  • Die Organisation von Gruppen orientiert sich an der normalen Gruppengröße.
  • Einbindung externer Angebote/Kursleitungen in die Ferienbetreuung möglich.
  • Die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der „Hamburger Lernferien 2022“ ist in der Angebotsplanung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu unterstützen.

Räume, Außenbereiche und Materialien

  • Sporthallen stehen für die Nutzung der Ferienbetreuung ausdrücklich zur Verfügung.
  • Reinigung sowie die Bereitstellung von Seife, Desinfektionsmittel etc. werden gewährleistet.
  • Genutzte Räume sind regelmäßig und ausgiebig zu lüften.
  • Vorhandene mobile Luftfilter sind ergänzend zur Lüftung einzusetzen.
  • Die Nutzung außerschulischer Sportstätten ist für Ganztagsangebote nach Absprache mit den Vereinen möglich,
  • Funktionsräume sollen nach Möglichkeit zeitversetzt genutzt werden.
    Wasch- und Toilettenbereiche ebenfalls.

Ausflüge 

  • Ausflüge sind ausdrücklich möglich.
  • Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist möglich.
  • Zudem sind bei der Benutzung des ÖPNV im Rahmen der o.g. Anlässe die Regelungen des HVV bzw. der jeweiligen Unternehmen zu beachten.

Verpflegung

  • Die gemeinschaftliche Nutzung der Kantinen ist möglich, eine zeitversetzte Nutzung ist allerdings vorzuziehen.

Allgemeine Hygienevorgaben

  • Betreuung ausschließlich von Kindern ohne akute Krankheitssymptome
  • Die Teilnahme an der Betreuung bei leichten Erkältungszeichen (wie Schnupfen und Husten) und unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist bei Kindern im Grundschulalter möglich.