Update zu unserem Artikel vom 2. Mai: / Weitere Details und Fragen und Antworten
Im geplanten „Gute-Kita-Gesetz“ sollen erstmals für ganz Deutschland (bundesweite, aber nicht bundeseinheitliche) Ziele aufgelistet werden, die aufzeigen, was eine gute Kita ausmacht.
1.) Was macht eine gute Kita aus?
Dazu gehören sicherlich Kriterien wie z. B.
- ein guter Personalschlüssel (mit Berücksichtigung der mittelbaren Pädagogik)
- qualifiziertes Personal,
- Mitwirkung von Eltern/Sorgeberechtigten und der Kinder selbst,
- kindgerechte Raumgestaltung,
- Sprachförderung,
- niedrige Elternbeiträge,
- bedarfsgerechte Betreuungszeiten
- und noch viel mehr
3,5 Milliarden Euro sollen dafür in den nächsten drei Jahren vom Bund den Ländern und Kommunen für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung gestellt werden.
2.) Was müssen diese dafür tun?
Es gilt eine Zielvereinbarung zu unterschreiben. In dieser soll festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen die Betreuungsqualität im jeweiligen Bundesland gesteigert werden soll. „Es geht darum, die Qualität in den Kitas so zu verbessern, dass die Eltern sagen: Das möchte ich meinem Kind nicht vorenthalten. Kita-Zeit ist gute Zeit für das Kind“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Bundeseinheitliche Mindeststandards legt das Gute-Kita-Gesetz dabei nicht fest. Das begründet sich darin, dass die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich ist.
In dem einen Land fehlen Plätze, im anderen sind sie zu teuer und im nächsten ist der Betreuungsschlüssel das Problem. "Ein Flickenteppich, typisch für den deutschen Bildungsföderalismus" ist in der WELT dazu zu lesen. In Zukunft sollen für den Besuch der Kitas bundesweit ähnliche Startbedingungen gelten – der Weg dahin ist aber für jedes Bundesland anders.
3.) Was wird als Bemessungsgrundlage herangezogen?
3,5 Mrd. € in drei Jahren - 3,5 Mrd. € viel Geld, aber doch deutlich weniger als ursprünglich von der (vorherigen) Großen Koalition angekündigt. 2016 wurden noch von 5 Mrd. € jährlich zur Verbesserung der Kita-Qualität als mittelfristiges Ziel angekündigt.
Für die Verteilung dieser zeitlich befristeten Finanzspritze soll nach jetzigem Stand die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren ausschlaggebend sein.
4.) Wie geht es mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ weiter?
Nachdem bei der Familienministerkonferenz darüber gesprochen wurde, soll es vor der Sommerpause durch das Kabinett und im Herbst dann durch den Bundestag gehen. Sollten diese Hürden genommen werden, könnte es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
5.) Was ist noch zu beachten?
Die z. V. gestellten Finanzmittel sind nicht für den Bau neuer Kitas vorgesehen. Dafür gibt es ein weiteres Investitionsprogramm des Bundes.
Aber es könnten zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden, so sie denn zu bekommen sind. Der Fachkräftemangel ist durchaus deutschlandweit zu spüren, Das Familien- und das Arbeitsministerium planen daher eine Fachkräfteoffensive, um mehr junge Leute für den Erzieherberuf zu begeistern.
6.) Was ist aus unserer Sicht wichtig?
Kurz gesagt: ein bundesweit gültiges Gesetz zu Qualitätskriterien darf nicht dazu führen, dass bisher erzielte Standards unterschritten werden. Auch nicht, dass von bisherigen Vereinbarungen abgewichen wird.
Die finanziellen Mittel, die Hamburg bisher vorgesehen hat, könen durch die neu angekündigten Mittel des Bundes nur erhöht, nicht aber mit ihnen verrechnet werden.