Die Abstimmung über den Bundeshaushalt 2019 steht bevor. Der richtige Zeitpunkt noch einmal einen Appell an die Fraktionsvorsitzenden und Familienpolitiker im Bundestag zu richten. „Der Erfolg des geplanten, sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ hänge davon ab, „ob die zu ergreifenden Maßnahmen wie die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auch dauerhaft finanziert werden“,
heißt es daher in einem Schreiben großer Sozialverbände wie dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Kinderhilfswerk an diejenigen, die darüber abstimmen. „Der Bund müsse sich dauerhaft und anwachsend an den Kosten beteiligen, die die Qualitätsverbesserung in den Kitas mit sich bringt“ und weiter: „Eine Befristung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung stellt die Gesetzesziele in Frage.“ Das Gute-Kita-Gesetz sieht vor, dass der Bund bis 2022 rund fünf Milliarden Euro in Kinderbetreuung investiert, unter anderem in eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kitas sowie eine Absenkung der Kita-Gebühren. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
Weitere Info: u. a. hier:
- LEA Pressemitteilung vom 19. September
- ver.di Flugblatt 4/2018
- LEA Artikel zum Gute-Kita-Gesetz Referentenentwurf
- den Seiten des Bundes zum Gute-Kita-Gesetz mit Hinweis zum zeitlichen Ablauf