Ende letzten Jahres hat der Bund das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg gebracht.
Dahinter verbirgt sich der etwas sperrige Name: KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG)
Darin zu finden:
- § 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
- § 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - dafür wurden zehn Handlungsfelder aufgestellt
- § 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
- § 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
- § 5 Geschäftsstelle des Bundes
- § 6 Monitoring und Evaluation
Nun sind die Länder am Zug. Sie müssen die Ausgangslage analysieren, Handlungs- und Finanzierungskonzepte erstellen sowie Kriterien für die Messung der Qualitätsentwicklung festlegen.
- § 3 (1) Die Länder analysieren ihre jeweilige Ausgangslage in den vereinbarten zehn Handlungsfeldern
- § 3 (2) Auf der Grundlage der Analyse ermitteln die Länder die Handlungsfelder, die Maßnahmen und konkreten Handlungsziele, die sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zusätzlich als erforderlich ansehen, sowie Kriterien, anhand derer eine Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung fachlich und finanziell nachvollzogen werden kann.
Bei der Analyse der Ausgangslage und bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.
Der Paritätische Gesamtverband hat dafür eine Checkliste erstellt.
Das Gute-Kita-Gesetz findet sich hier