Erfreulich schnell erfolgte eine Reaktion aus der Schulbehörde.
Als einer der Unterstützer des Aufrufes des Bündnisses für schulische Inklusion hat der LEA ein Schreiben vom zuständigen Grundsatzreferenten aus der BSB erhalten.
In diesem wird darauf eingegangen, dass das Elternwahlrecht für alle gilt. Wie alle anderen Kinder können Kinder mit Behinderungen bzw. deren Eltern für sie ihre Schule wählen.
Auch von den Schwerpunktschulen gibt es so viele, dass eine flächendeckende Versorgung mit kurzen Schulwegen für alle gesichert ist.
Weiter heißt es, dass in diesem Jahr gehäuft Fälle aufgetreten seien, bei denen Eltern Ihr Kind an einer Schwerpunktschule anmelden wollten, die nicht die ihrem Wohnort nächstgelegene war. Ältere Regeln für die Schulplatzzuweisung – insbesondere die bisherigen Schulweghilfebestimmungen – haben dann dazu geführt, dass dieser Wunsch in einigen Fällen nicht erfüllt wurde. Insgesamt 72 Erstwünsche von 234 wurden nicht erfüllt. Das entspricht einer Erfüllungsquote von nur rund 70 % - ein merklicher Nachteil gegenüber anderen Familien. Diese bislang einmalige Situation des aktuellen Schuljahres war Anlass für die Schulbehörde, umzusteuern und Abhilfe zu schaffen, denn die Schulbehörde und Senator Rabe stehen zum Schulwahlrecht für alle Familien.
Viele Familien hätten bereits Widerspruch eingelegt, in den meisten Fällen wurde diesem bereits stattgegeben, so dass die Kinder nun die entsprechende Wunschschule besuchen können.
Damit es künftig nicht mehr dazu kommen muss, ergreift die Schulbehörde weitere Maßnahmen,
- Die Schulweghilfebestimmungen werden angepasst. Mindestens die drei dem Wohnort nächstgelegenen Schwerpunktschulen werden so in Zukunft anwählbar sein.
- Auch bei der Frage der Eignung einer Schule für die Förderung und Betreuung eines Kindes wird die Schulbehörde den Wunsch der Eltern und die Bereitschaft der jeweiligen Schule stärker gewichten.
Gemeinsames Ziel sei, das Elternwahlrecht zu stärken bei gleichzeitiger Wahrung von nachvollziehbaren und transparenten Eignungskriterien.
Vielen Dank für diese prompte Reaktion im Sinne der betroffenen Eltern!
Weitere Info siehe
- im Artikel der TAZ vom 14. Juni
- im Newsletter der BSB vom 14. Juni
- in der PM der Initiative Gute Inklusion vom 14. Juni
- Recht auf Schulwahl - DS 21/17529 und DS 21/17404
- und in unserem vorherigen Beitrag