Immer wieder wird auf einer LEA oder BEA Sitzung das Thema Windelgeld angesprochen. Wir wissen, dass die Handhabung in Hamburg in den einzelnen Einrichtungen dazu sehr unterschiedlich geregelt ist.
Seitens der zuständigen Behörde haben wir vor zwei Jahren nachfolgende Aussage erhalten, an der die Sozialbehörde weiterhin festhält, wie uns gegenüber mitgeteilt wird:
"Die Kosten für Windeln sind in den Entgelten für Krippenkinder grundsätzlich enthalten. Die Eltern können daher erwarten, dass in den Kitas kostenfrei Windeln bereitgestellt werden. Es obliegt aber der Kita, zu entscheiden, welche Windeln standardmäßig vorgehalten werden. Wenn die Eltern spezielle Windeln für ihr Kind wünschen, sind die Kosten hierfür in Gänze von den Eltern selbst zu finanzieren".
So das offizielle Statement der Sozialbehörde auf unsere Nachfrage.
Und in Ergänzung zu Feuchttücher:
"Windelgeld / Feuchttücher - die Kosten für die Verwendung von Feuchttüchern sind durch die Kita-Entgelte abgedeckt. Dies gilt für Standardwindeln, Toilettenpapier und eben auch Feuchttücher, wenn die Kita damit arbeitet. Für den Bereich Eingliederungshilfe gilt das gleiche".
Aus einigen Rückmeldungen wissen wir, dass dies nicht von allen Trägern / Verbänden so mit getragen wird.
Aus unserer Sicht besteht hier Handlungsbedarf durch die Behörde und Klarstellung im Rahmen der Gespräche zur Vertragskommission.
Weitere Infos u. a.
- in den Protokollen der LEA Sitzungen vom 25. April 2017 Seite 3 und vom 18. Mai 2017 / Seite 6.
- Sowie in den LEA Newslettern Ausgabe 2017-07 Seite 2 und 2018-05 Seite 2
- Umfrage durch den BEA Wandsbek - Umfrage Windelpauschale - Ergebnisse