Vor ziemlich genau 8 Monaten endete der Streik in Hamburger Kindertagesstätten und der Nachmittagsbetreuung an GBS Schulen, vor 3 Monaten wurde der Tarifstreit endgültig beigelegt. 4 Wochen lang war während des Streiks entweder gar keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung möglich. Während sich die Träger in den Kindertagesstätten recht schnell zu einer Rückerstattung der Elternbeiträge für die nicht erfolgte Betreuung bereit erklärten, wurde die Geduld der Schuleltern auf eine lange Probe gestellt.

Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) hat wiederholt und nachdrücklich eine Rückerstattung der Elternbeiträge eingefordert. „Die Eltern hatten einen Großteil der Last des Streiks zu tragen, sie mussten kurzfristig und über einen längeren Zeitraum alternative Betreuungen organisieren und teilweise auch ihren Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Gleichzeitig brauchten die Träger ihren streikenden Mitarbeitern kein Gehalt zahlen – da ist es nur fair, den Eltern zumindest ihren Elternbeitrag für die bestreikte Zeit zurückzuerstatten“ sagt LEA Vorstandsmitglied Tobias Joneit.

Inzwischen hat der LEA die Zusage der Schulbehörde, dass die Eltern ihre Elternbeiträge zurückfordern können. Sie sollen über die Schulleitungen informiert werden und können über ein Online Portal unbürokratisch ihren Anspruch geltend machen. „Wir begrüßen es sehr, dass endlich eine Lösung gefunden wurde und die Eltern damit das Thema Streik hoffentlich abschließen können“ freut sich LEA Vorstandsmitglied Manja Scheibner.

Angelika Bock, ebenfalls Mitglied des LEA Vorstands, merkt allerdings an: „Es ist verwunderlich, dass es 8 Monate dauern musste, bis den Eltern diese Möglichkeit eingeräumt wird. Inzwischen hat eine ganze Klassenstufe die Grundschulen verlassen, was
nicht nur den Kommunikationsaufwand für die Schulleitungen erhöht“. Und auch LEA Vorstandsmitglied Andrea Abshagen ist nachdenklich: „Jetzt müssen die Eltern noch einmal genau nachzählen, an welchen Tagen ihr Kind in der Schule betreut wurde und an welchen nicht. Wie genau die Schulbehörde dies nachprüfen will oder wie hoch die zurückzuerstattende Beiträge am Ende tatsächlich sein werden, ist uns ein Rätsel“.

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