Erfreulich viele Hamburger Kinder im Krippen- und Elementaralter besuchen eine Kita. Wo viele Kinder aufeinandertreffen, ist es keine Seltenheit, dass sich die Kleinen leichter anstecken.
Wie in den Kitas mit Infektionen / Krankheiten umgegangen wird, wird teilweise unterschiedlich geregelt.
Dies führt oft zu Unsicherheiten bei den Beteiligten. In einigen Einrichtungen werden von Eltern Atteste darüber eingefordert, dass die Kinder nach einem Infekt die Kita wieder besuchen können. Oder es gibt die Aussage, dass erst nach Ablauf von zwei Wochen wieder der Besuch der Einrichtung möglich sei.
Hier nun soll durch den Kita-Gesundheitsleitfaden für mehr Sicherheit gesorgt werden – und zwar für Eltern und für Fachkräfte. U. a. soll die Frage geklärt werden, wie lange ein Kind mit welcher Krankheit zu Hause bleiben muss. Eine Entlastung ist der Leitfaden auch für die Hamburger Kinderärzte, in deren Wartezimmern künftig weniger gesunde Kinder für eine unnötige Gesundschreibung sitzen werden.
Weitere Einzelheiten können der Drucksache 21/12654 entnommen werden.
Info zum Infektionsschutzgesetz (IFSG), Impfberatung, ansteckende Krankheiten und Meldepflicht in Kita & co finden sich u. a. auch hier:
- https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/kita/
- https://www.bvkj.de/eltern/
- Infektionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Kinderbetreuungsgesetz KiBeG §4