Im April wurde der Hamburger Senat mit der Drucksache 21/12654 gebeten, bis zum 1. Oktober 2018 einen "Kita Gesundheitsleitfaden" in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden zu entwickeln. Was hat sich getan?
Einiges, allerdings bisher überwiegend von der Allgemeinheit unbemerkt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ist hier federführend zuständig. Abgestimmt wird sich mit den beteiligten Akteuren: der Sozialbehörde (BASFI, Vertretern der Kinder- und Jugendärzte, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Verbände und erfreulicherweise auch der Eltern.
Im Fokus stehen erstmal die nicht meldepflichtigen Krankheiten. Es wurde eine Tabelle erarbeitet, die gängige Infektionskrankheiten in der Kita auflistet. Kurz und prägnant wird darin z. B. auf die Inkubationszeit, Wiederzulassung nach Erkrankung und auf das oft strittige Thema "Attest ja/nein" eingegangen.
Vorweg kann hier schon mal gesagt werden: Atteste sind nur in wenigen Ausnahmen erforderlich – dazu gibt es auch ein Schreiben des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Weitere Einzelheiten können der Drucksache 21/12654 entnommen werden.
Info zum Infektionsschutzgesetz (IFSG), Impfberatung, ansteckende Krankheiten und Meldepflicht in Kita & Co. finden sich u. a. auch hier:
- https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/kita/
- https://www.bvkj.de/eltern/
- Infektionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Kinderbetreuungsgesetz KiBeG §4
- Interview mit Dr. Ulrich Fegeler