Was haben Campingplätze, Windenergieanlagen, Blitzschutzanlagen, Spielhallen und Kita gemeinsam?
Auf den ersten Blick rein gar nichts, auf den zweiten: es gibt dafür einen „Bauprüfdienst (BPD)“. Im gerade veröffentlichten BPD Kindertageseinrichtung (BPD) 2018-5 geht es um die brandschutztechnische Anforderungen an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Unter Punkt 6.4 geht es z. B. um "Rettungswege einschließlich besonderer Rettungsweganforderungen bei der Krippenbetreuung".
Wir haben bei der zuständigen Unfallkasse nachgefragt. Dort wurde uns bestätigt, dass eine Evakuierung von Krippenkindern aus höheren Etagen im Brandfall weiterhin als sehr schwierig bis unmöglich angesehen wird. Deshalb wurde schon immer den Standpunkt vertreten, dass Krippenkinder nur im Erdgeschoss untergebracht werden sollen. Daan hat sich nichts geändert. Auch in Hamburg wird das von der Feuerwehr und Kitaaufsicht weiterhin genauso gesehen.
Alledings wurde gerade ein Bauprüfdienst (das ist eine Durchführungsanweisung für die Bauordnung) für Kitas erarbeitet. Darin ist zu lesen, dass iim Einzelfall die Unterbringung von Krippenkindern in Obergeschossen möglich ist. Dafür muss ein spezielles Brandschutzkonzept im Vorwege durch die Feuerwehr und die Baugenehmigungsbehörde genehmigt werden.
Die Anforderungen für die Genehmigungen seien aber sehr hoch und kostspielig. Daher kann eigentlich davon ausgegangen werden, dass in der Praxis alles so bleibt wie es ist:
- Krippenkinder nur im Erdgeschoss
- Elementarkinder können auch in höheren Etagen untergebracht werden.