Das 2005 eingeführte Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) regelt die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten. Danach wählen die Eltern ihre Kita-Elternvertretung, diese entsendet einen Vertreter in den entsprechenden Bezirkselternausschuss (BEA). Jeder der sieben Hamburger BEAs delegiert bis zu fünf Elternvertreter in den Landeselternausschuss (LEA).
Aufgabe des LEA ist es, die Informationen, Probleme und Anregungen aus den Bezirken zu sammeln, auszutauschen und zu beraten, um diese als gemeinsame Positionen auf der Landesebene zu konkreten Themen zu formulieren. Diese werden dann in verschiedene Gremien eingebracht (LJHA, andere Gremien und Behörde BASFI/BBS). Der LEA trifft sich 10-11mal im Jahr. Zur besseren Strukturierung dieser Arbeit werden auch Arbeitsgruppen gebildet.
Einmal im Jahr wird ein Vorstand gewählt, der die Hamburger Kita-Kinder und ihre Eltern gegenüber der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) vertritt. Die BASFI hat nach KibeG die Verpflichtung, den LEA über wesentliche, die Kindertagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren und zu hören!
Um einen erfolgreichen Übergang der Kita–Kinder in die Schule zu unterstützen, arbeitet der LEA auch mit der Schulbehörde und der Elternkammer zusammen.
Im Rahmen seines fachpolitischen Selbstverständnisses unterhält der LEA üblicherweise Kontakte zu allen demokratischen Parteien, die in der Bürgerschaft vertreten sind und erörtert die Bedürfnisse und Probleme der Eltern mit den jugendpolitischen Sprechern dieser Parteien.
Ebenso wird das Gespräch mit den verschiedenen Kita-Trägern gesucht.
Der LEA betreibt seine eigene Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt die BEAs.
Was will der LEA:
- Berücksichtigung der "mittelbaren pädagogischen Arbeit" der Kindertagesstätte (u.a. Beobachtung und Dokumentation, Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, Elterngespräche, Vertretungszeiten) in allen Leistungsarten
- Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung in Kitas, um Kinder mit besonderem Förderungsbedarf, sowie den gewachsenen Ansprüchen an eine qualifizierte Bildungsarbeit gerecht werden zu können (Kleingruppenarbeit, Sprachförderung etc)
- Einbeziehung des LEA in Fragen der Schulkindbetreuung vor und nach der Schule sowie in Ferienzeiten
- ein von Eltern, Trägern und Behörde bestelltes Gremium zur Qualitätsentwicklung und -evaluation aller Kitas, in dem alle Beteiligten gleichberechtigt sind
- eine für Eltern transparente Qualitätsberichtserstattung der Kitas