Es ist vollbracht: Das Gute-Kita-Gesetz hat die politischen Hürden genommen. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat zu. Somit können die 5,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren vom Bund an die Länder fließen. Das Gesetz kann jetzt zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und die ersten finanziellen Mittel (500 Millionen Euro für 2019) freigegeben werden. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund sollen den Kitas zugutekommen. Die Länder entscheiden selbst wie sie die Mittel einsetzen. Da die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes anders finanziert wird, als der Digitalpakt für Schulen, ist keine Grundgesetzänderung notwendig. Die Finanzierung läuft über die Umsatzsteuereinnahmen. Das Familienministerium wird mit allen 16 Ländern sogenannte Zielvereinbarungen aushandeln. So soll sichergestellt werden, dass das Geld wirklich in die Kitas fließt und nicht anderweitig verwendet wird.
Dass mehr Geld für die Kitas z. V. gestellt wird, ist eine gute Sache. Das Ziel ist die pädagogische Betreuung zu verbessern. Aber wie fast immer, gibt es auch einen Haken. So ist die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Zeitraum ab 2019 bis 2022 ausgelegt. Und was wird dann?
Die pädagogische Betreuung zu verbessern ist nur mit mehr qualitativ ausgebildetem Personal zu realisieren. Personal nicht nur befristet, sondern auf Dauer. Deshalb ist es wichtig, dass sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey weiter dafür einsetzt, dass vom Bund eine dauerhafte Kita Finanzierung umgesetzt wird. In der abschließenden Beratung im Bundesrat hat sie dies den Ländern zugesagt.
Alle 16 Bundesländer erklärten nochmals, dass das Gesetz mit der vorgesehenen Befristung hinter den Erwartungen der Länder zurück bleibt. Es geht jetzt erstmal darum eine zügige Verbesserung der Situation in den Kitas zu ermöglichen, deshalb wurde nicht der Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bund soll dann spätestens in zwei Jahren die dauerhafte Bundesbeteiligung regeln.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey betonte, dass auch der Bund eine längerfristige Förderung anstrebe. „Es geht hier um ein Gesetz, und nicht um ein Förderprogramm, aus dem sich der Bund dann irgendwie zurückzieht". Mit den Bundesmitteln soll die Qualität der Kinderbetreuung verbessert werden.
Kritik gab es u. a. vom Deutsche Caritasverband (DCV) und dem Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK). Zum einen sei die Finanzierungsbeteiligung des Bundes befristet. Zum anderen sollten die Zuschüsse des Bundes an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden. "Hier sehen wir die Gefahr, dass das Geld nicht zweckgebunden für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität eingesetzt wird", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher.
Die Kritik an der zeitlichen Befristung wies Frau Giffey zurück. "Auf Seite eins des Gesetzes steht: Wir verpflichten uns zu dem Ziel, dauerhaft und nachhaltig in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren - auch über 2022 hinaus."
Wir werden sehen, welche Taten den Worten folgen und bleiben weiter dran.
Schließlich gibt es im Gesetz dazu mehr oder weniger auch den Auftrag an uns Eltern: So ist dort zu lesen:
"Bei der Analyse der Ausgangslage nach Absatz 1 sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele nach Absatz 2 sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.
Weitere Info u. a.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gute-kita-gesetz-beschlossen/128382
Pressemitteilung DGB / ver.di /
Berlin Direkt Beitrag Sonntag, 16. Dezember