Gut ein Jahr nachdem der Hamburger Senat mit der Drucksache 21/12654 gebeten wurde, einen "Kita Gesundheitsleitfaden" in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden zu entwickeln, geht es in die Schlußphase. Wie ist der aktuelle Stand?
Einiges, allerdings bisher überwiegend von der Allgemeinheit unbemerkt.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ist hier federführend zuständig. Abgestimmt wurde sich mit den beteiligten Akteuren: der Sozialbehörde (BASFI, Vertretern der Kinder- und Jugendärzte, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Verbände und erfreulicherweise auch der Eltern.
Im Fokus stehen erstmal die nicht meldepflichtigen Krankheiten. Es wurde eine Tabelle erarbeitet, die gängige Infektionskrankheiten in der Kita auflistet. Kurz und prägnant wird darin z. B. auf die Inkubationszeit, Wiederzulassung nach Erkrankung und auf das oft strittige Thema "Attest ja/nein" eingegangen. Vorweg kann hier schon mal gesagt werden: Atteste sind nur in wenigen Ausnahmen erforderlich.
Die Tabelle im Format DINA-2 wird allen Hamburger Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden. Die Broschüre wird als pdf online abrufbar sein.
Für die "Abschluß-Arbeiten" werden noch ein paar Tage benötigt, es wird aber davon ausgegangen, dass bis Ende März / Anfang April alles abgeschlossen ist. Es wird eine Pressekonnferenz geben und anschießend die Unterlagen online "freigeschaltet".
Weitere Info:
Weitere Einzelheiten können der Drucksache 21/12654 entnommen werden.
Info zum Infektionsschutzgesetz (IFSG), Impfberatung, ansteckende Krankheiten und Meldepflicht in Kita & Co. finden sich u. a. auch hier:
- https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/kita/
- https://www.bvkj.de/eltern/
- Infektionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Kinderbetreuungsgesetz KiBeG §4
- Interview mit Dr. Ulrich Fegeler